37 resultados para Kraft pulping

em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça


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In den letzten Jahrzehnten haben sich Frauen in vielen arbeitsmarktrelevanten Bereichen wie Schulbildung, Berufsbildung und Studium den Männern angenähert. Trotz der damit einhergehenden steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen existieren nach wie vor grosse Differenzen in der Verantwortlichkeit für Haushaltsarbeit (Bundesamt für Statistik 1993: 31ff., Bundesamt für Statistik 1996b, Bundesamt für Statistik 1997: 12.ff, Strub et al. 2005). Auch US—amerikanische Studien zeigen etwa, dass verheiratete erwerbstätige Frauen ungefähr die doppelte Menge an Haushaltsarbeit verrichten wie Männer (Geerken und Gove 1983, Goldschneider und Waite 1991, Lennon und Rosenfield 1994, Pleck 1985, Ross 1987). Diese Verantwortlichkeit drückt sich nicht nur in der (Dis-)Kontinuität der Beschäftigung im Lebenslauf aus, sondern auch in der Berufswahl und in der Arbeitsorientierung (Polachek 1979, Becker 1985, Mincer 1985) und somit in den Löhnen. So sind in der Schweiz wie in den meisten anderen westlichen Industriegesellschaften die Berufe noch immer stark geschlechtsspezifisch segregiert (Müller et al. 1997) und die Frauenlöhne liegen knapp 20 Prozent unter dem Einkommensniveau der Männer (Bundesamt für Statistik 2000, 2003a, 2007; die Zahl bezieht sich auf den auf 40 Wochenstunden standardisierten Bruttolohn).

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Am 10. September 2010 fand in Bern die erste Schweizerische Tagung für Zivilverfahrensrecht des Instituts für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht der Universität Bern statt. Die Tagung mit dem Titel "Internationaler Zivilprozess 2011" befasste sich mit dem Zusammenspiel der am 1.1.2011 in Kraft tretenden neuen oder revidierten Erlasse (ZPO, revLugÜ, und revSchKG) im Rahmen des internationalen Zivilprozesses. Der Tagungsband enthält auf den Tagungsvorträgen basierende Beiträge namhafter Autoren zu aktuellen und praxisrelevanten Themen des neuen internationalen Zivilprozesses, namentlich zum neuen Arrestrecht, zur Behandlung von Zustellungsmängeln unter dem revLugÜ, zum Zahlungsbefehl im Lichte der revLugÜ-Zuständigkeiten, zur vollstreckbaren öffentliche Urkunde sowie zur Rechtshängigkeit und zur Streitgenossenschaft im internationalen Verhältnis. Der Tagungsband "Internationaler Zivilprozess 2011" eröffnet eine neue Schriftenreihe zum Internationalen Privatrecht und Verfahrensrecht.

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Malignant melanomas (MMs) of the parotid gland are relatively uncommon. They occur almost invariably as metastases from a primary tumour located in the region of the scalp or the mucous membranes of the nose, paranasal sinuses, or throat. Primary MMs arising in the parotid gland are extremely rare. It is assumed that they originate in the glandular tissue or in intraglandular lymph nodes. We present a case report and review of the literature on the diagnosis, treatment, and prognosis of intraparotid malignant melanoma. Diagnosis is based primarily on B-scan ultrasonography and fine-needle aspiration cytology. Patients with a cytological diagnosis of MM are further evaluated by magnetic resonance imaging and positron emission tomography and receive a thorough ear-nose-throat and dermatological examination. The treatment of choice is total parotidectomy and selective neck dissection. The effectiveness of adjuvant treatments such as radiotherapy, chemotherapy, or immunotherapy remains controversial. Patients with primary MMs of the parotid gland appear to have a better prognosis than those with parotid metastases from melanomas of the skin or mucous membranes.

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Auf Mitte 2006 ist die neue Notariatsgesetzgebung des Kantons Bern in Kraft getreten. Nunmehr liegt dazu ein umfangreicher, das Notariatsgesetz, die Notariatsverordnung und die Verordnung über die Notariatsgebühren erfassender Kommentar vor. Die von mehreren - allesamt mit dem Notariat vertrauten - Autoren verfasste artikelweise Kommentierung folgt jeweils im Anschluss an die deutsche und französische Fassung des Gesetzes bzw. der Verordnungen. Das Werk will sowohl die theoretischen Grundla-gen des Notariatsrechts vermitteln als auch bei den sich im Alltag dem Praktiker stellenden Fragen Hilfeleistung bieten. Der vorliegende Kommentar ist für jedermann, der sich einlässlich mit dem Notariat im Kanton Bern befassen will, unabdingbar. Darüber hinaus wird das Werk aufgrund der dem bernischen Notariatsrecht herkömmlicherweise zukommenden wegweisenden Funktion schweizweit mit Gewinn heranzuziehen sein.

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Die in ihrer Kürze und Prägnanz überzeugende Erstauflage des OR-Handkommentars wird mit dem Erscheinen der Zweitauflage aktualisiert, optimiert und vervollständigt.Die Zweitauflage berücksichtigt die seit 2001 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (insbesondere das neue GmbH-Recht) und erfährt mit der Kommentierung der Innominatkontrakte eine wertvolle Erweiterung. Das enge Zusammenspiel von Gesetzestext und Kommentierung erlaubt eine rasche und intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Die Verarbeitung aktueller Rechtsprechung durch die in der Advokatur, an Gerichten, Universitäten und in Unternehmen tätigen Autoren unterstreicht den Praxisbezug.Der Leserschaft wird eine kompakt kommentierte und damit leicht zugängliche Aufarbeitung des gesamten Obligationenrechts präsentiert.

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Das schweizerische IPR-Gesetz ist nunmehr seit bald 15 Jahren in Kraft. Die erste Auflage des vorliegenden Kommentars erschien 1993 und hat seither Lehre und Judikatur nachhaltig beeinflusst. Andererseits haben sich in den letzten zehn Jahren eine beachtliche Zahl von Gerichtsentscheidungen und Publikationen angehäuft, die für Einzelfragen eine Klärung gebracht haben. Sie wurden bis Ende 2003 berücksichtigt. Zusätzlich haben die Herausgeber und Autoren der zweiten Auflage in intensiver Arbeit ihr eigenes Werk kritisch durchleuchtet und zahlreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen. Ausserdem sind die seither vorgenommenen Gesetzesänderungen und die vielen Neuerungen in der ausländischen, namentlich der Europäischen Gesetzgebung, Lehre und Judikatur berücksichtigt worden. Das IPR ist Teil des Privatrechts, weshalb das Werk neu in den Zürcher Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht integriert worden ist. Ein Standardwerk, das in keiner Bibliothek fehlen darf.